Hausordnung
„The Loft“ verfolgt eine transparente und diskriminierungsfreie Eintrittspolitik. Weder die ethnische Herkunft noch die Hautfarbe, das Geschlecht oder die Staatsbürgerschaft sind Gründe, nach denen einer Person der Eintritt verweigert oder sie des Lokals verwiesen wird.
1. Mindestalter
Die entsprechenden Jugendschutzbestimmungen über den Aufenthalt von Jugendlichen in Gastgewerbebetrieben werden eingehalten. The Loft ist ab dem 18. Lebensjahr. Bestehen Zweifel über das Alter wird ohne Lichtbildausweis der Eintritt verweigert.
2. Auftreten am Eingang
a) The Loft setzt alles daran, Gewalttätigkeiten und Aggression im Vorfeld zu vermeiden.
b) Personen, die sich vor oder im Lokal aggressiv verhalten, lärmen oder randalieren, werden nicht eingelassen bzw. des Lokals verwiesen.
3. Alkohol & Drogen
a) Offensichtlich übermäßig alkoholisierten oder unter Drogen stehenden Personen wird der Eintritt verweigert bzw. werden sie des Lokals verwiesen.
b) Der Konsum, das Mitführen sowie der Handel mit illegalen Suchtmitteln sind verboten.
4. Waffen
a) Das Mitführen von Waffen im Lokal ist verboten.
b) Gegenstände, die geeignet sind Körperverletzungen zu verursachen, müssen auf Verlangen des Sicherheitspersonals abgegeben werden und werden bei Verlassen des Lokals wieder retourniert.
c) Personen, die Waffen mit sich führen oder die sich weigern, Gegenstände, die geeignet sind Körperverletzungen zu verursachen bei der Garderobe abzugeben, wird der Eintritt verweigert bzw. werden des Lokals verwiesen.
5. Störendes Verhalten
a) Von Gästen des The Loft wird eine tolerante und positive Einstellung gegenüber allen Menschen – unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, Religion, sexuellen Orientierung, einer Behinderung, ihrem Alter oder Geschlecht – erwartet.
b) Handlungen und Äußerungen, die auf Rassismus oder Diskriminierung deuten, sind verboten.
c) Unerwünschtes, störendes, bedrohliches oder einschüchterndes Verhalten von Personen oder Gruppen wird nicht geduldet. Dazu zählen unter anderem Belästigungen, Pöbeleien oder Beschimpfungen. Nach Ermessen kann zunächst eine Verwarnung ausgesprochen werden.
d) Personen oder Gruppen, die gravierend störendes Verhalten wie beispielsweise schwere körperliche Handgreiflichkeiten setzen, werden angezeigt.
e) Personen, die sich störend verhalten, kann der Eintritt verweigert bzw. können des Lokals verwiesen werden.
6. Diebstahl und Sachbeschädigung
a) Diebstähle und vorsätzliche Sachbeschädigungen werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht.
b) Bei sonstigen Sachbeschädigungen sind die Kosten der Reparatur oder der Wert zu ersetzen.
c) Personen, die einen Diebstahl begehen oder vorsätzlich Sachen beschädigen, werden des Lokals verwiesen.
7. Weigerungsrecht
a) Sollte das Lokal voll ausgelastet sein, kann der Einlass nicht oder nur beschränkt gewährt werden.
b) Kann Personen aufgrund der Auslastung des Lokals der Zutritt im Moment nicht gewährt werden, so wird diesen der Eintritt gestattet, nachdem eine ausreichende Anzahl von Personen das Lokal wieder verlassen hat.
c) Bei geschlossenen Gesellschaften und privaten Veranstaltungen kann nicht geladenen Personen der Eintritt verweigert werden.
8. Eintrittsverweigerung und Lokalverweis
a) Personen dürfen wegen eines in der Hausordnung genannten Grundes oder wegen eines Lokalverbots, das aufgrund eines früheren Verstoßes gegen die Hausordnung ausgesprochen wurde, nicht in das Lokal eingelassen oder des Lokals verwiesen werden.
b) Der Grund für den nicht gewährten Einlass bzw. den Lokalverweis ist klar zu kommunizieren.
9. Kleidervorschriften / Themenabende
Personen, die einem für bestimmte Veranstaltungen vorgegebenen Erscheinungsbild, Dresscode nicht entsprechen, kann der Zutritt zum Lokal verweigert werden.
10. Garderobe
a) Jacken, Mäntel, große Taschen u. ä. können gegen Erhalt eines Coupons an der Garderobe abgegeben werden. Die Kosten hierfür werden bei der Garderobe per Aushang kommuniziert.
b) Ohne Vorlage des Coupons werden die abgegebenen Kleidungsstücke, Taschen u. ä. nicht zurückgegeben.
c) Kann ein eindeutiger Eigentumsbeweis erbracht werden, werden die abgegebenen Sachen auch ohne Coupon retourniert.
11. Fotografie
Mit dem Betreten des Clubs treten Sie die Rechte für die Veröffentlichung von Fotos und Videos an uns ab. Diese Medien werden ausschließlich auf unserer Webseite und FB-Seite bzw. eigenen Medien veröffentlicht. Falls ein Bild eine Person schlecht darstellt, kann dieses unter office@theloft.at gemeldet werden und wir entfernen es von unseren Medien.
Die Geschäftsführung des „The Loft“ bekennt sich zur Anwendung dieser Hausordnung und zum Grundsatz der Nichtdiskriminierung.